MMC MODE CENTER CARD

Die MMC ModeCenterCard dient dem Textil-, Bekleidungs- und Schuhfachhandel als Einkaufslegitimation im MMC Leipzig. Eine Hauptaufgabe der MMC ModeCenterCard ist der wirksame Schutz des Facheinzelhandels vor dem Missbrauch der Institution Modezentrum durch Verkäufe an Endverbraucher.
Die Legitimation als Facheinkäufer durch die MMC ModeCenterCard ist im Wesentlichen an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Nachweis einer gültigen Gewerbeanmeldung für ein Einzelhandelsgeschäft mit Bekleidung, Textilien oder Schuh- Sport- bzw. Lederwaren
  • Nachweis des Betriebs eines Ladengeschäftes für das angemeldete Gewerbe (z.B. Mietvertrag)
  • Nachweis der Steuernummer für dieses Geschäft

 

Für Internethandel, Reisegewerbe und Nebensortimente gelten besondere Bestimmungen. Beachten Sie hierzu bitte die Richtlinien für die MMC ModeCenterCard.
Ihre persönliche MMC ModeCenterCard erhalten Sie als berechtigter Einkäufer kostenlos an der MMC Zentralinformation. Lediglich für Zweit- und Folgekarten wird ein geringer Unkostenbeitrag berechnet. Nach erfolgreicher Legitimation und Antragsstellung an der MMC Information können Sie Ihre persönliche MMC ModeCenterCard sofort mitnehmen.

Ihre Fragen zu Legitimation, Antragsstellung und erforderlichen Unterlagen beantworten wir gerne unter:

034204 31313
034204 31310


Adresse

MMC Mitteldeutsches Mode Center
Münchener Ring 2
04435 Schkeuditz
Anfahrt

Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do: 09:00 bis 17:00 Uhr
Di: 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr
Verkaufsoffene Sonntage
09:00 bis 17:00 Uhr
Vorteile

Das MMC Mitteldeutsches Mode Center versteht sich traditionell als Partner des inhabergeführten Facheinzelhandels.
Die MMC ModeCenterCard bietet Ihnen als Kunde des MMC eine Vielzahl von Service- und Informationsdienstleistungen:

  • kostenfreie Einkaufslegitimation
  • Zugangsberechtigung im MMC Mitteldeutsches Mode Center, zu den Orderdays und kooperierenden Modezentren
  • kostenloses Parken am MMC und in der MMC Tiefgarage
  • Vergünstigung auf Seminare der MMC Akademie
  • attraktive Angebote im Servicepartner-Programm
Onlineantrag

Sie haben jetzt auch online die Möglichkeit, den Antrag für die MMC ModeCenterCard als pdf-Datei zu nutzen. Dabei gelten die Richtlinien und Teilnahmebedingungen der MMC ModeCenterCard. Die Legitimation als Facheinkäufer durch die MMC ModeCenterCard ist im Wesentlichen an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Nachweis einer gültigen Gewerbeanmeldung für ein Einzelhandelsgeschäft mit Bekleidung, Textilien oder Schuh- Sport- bzw. Lederwaren
  • Nachweis des Betriebs eines Ladengeschäftes für das angemeldete Gewerbe (z.B. Mietvertrag)
  • Nachweis der Steuernummer für dieses Geschäft – für Internethandel, Reisegewerbe und Nebensortimente gelten besondere Bestimmungen
  • Ja, ich habe die Richtlinien gelesen und erfülle die Bedingungen zum Erhalt der MMC ModeCenterCard.

Hauptantrag ModeCenterCard 2024 (pdf)

Zusatzantrag ModeCenterCard 2024 (pdf)

AGB der ModeCenterCard 2024 (pdf)

Datenschutzerklärung der ModeCenterCard 2024 (pdf)

Richtlinien

Die Teilnahme an der MMC ModeCenterCard und am diesbezüglichen Kundenprogramm ist ausschließlich für Inhaber, Geschäftsführer oder festangestellte Mitarbeiter von einkaufsberechtigten Unternehmen des Facheinzelhandels mit Bekleidung, Textilien, Schuhen, Sport- und Lederwaren sowie Accessoires nach Maßgabe folgender Kriterien möglich.

  1. Unternehmen mit Hauptsortiment in den Warengruppen Bekleidung, Textilien, Schuhe sowie Sport- und Lederwaren sind einkaufsberechtigt, wenn sie in einem von der Wohnung getrennten Ladenlokal innerhalb branchenüblicher Öffnungszeiten ein Einzelhandelsgeschäft gegenüber Endverbrauchern betreiben. Der Nachweis darüber ist zu erbringen durch Vorlage von:
    • Gewerbeanmeldung für den Facheinzelhandel mit Hauptsortiment in den vorgenannten Warengruppen
    • Handelsregisterauszug bei entsprechender Eintragung des Unternehmens
    • Mietvertrag für das Ladenlokal bzw. bei Eigentum Grundbuchauszug
    • Fotos des Facheinzelhandelsgeschäfts (Außen- und Innenansicht)
  2. Soweit Unternehmen des Facheinzelhandels die Warengruppen Bekleidung, Textilien, Schuhe sowie Sport- und Lederwaren nicht als Hauptsortiment, sondern im Rahmen eines gemischten Sortiments oder als Nebensortiment führen, ist über die entsprechend Ziffer 1. vorzulegenden Unterlagen hinaus als zusätzlicher Nachweis zu erbringen:
    • Beleg einer Mindesteinkaufssumme in den vorgenannten Warengruppen in Höhe von netto € 10.000,- p.a. durch Vorlage entsprechender Rechnungsunterlagen
  3. Einzelhandelsunternehmen, die nur Accessoires und keine weiteren der o. g. Warengruppen führen, haben über die entsprechend Ziffer 1. vorzulegenden Unterlagen hinaus als zusätzlichen Nachweis zu erbringen:
    • Beleg einer Mindesteinkaufssumme im Segment Accessoires in Höhe von netto € 5.000,- p.a. durch Vorlage entsprechender Rechnungsunterlagen
  4. Bei Unternehmen, die einen Internetvertrieb mit den Warengruppen Bekleidung, Textilien, Schuhe, Sport- und Lederwaren sowie Accessoires betreiben, sind folgende Nachweise vorzulegen:
    • Gewerbeanmeldung für Facheinzelhandel in den vorgenannten Warengruppen sowie Handelsregisterauszug bei entsprechender Eintragung des Unternehmens
    • Unterlagen und Informationen, die eine Prüfung des Geschäftsmodells und eine Online-Überprüfung des Internetvertriebs (insbesondere Homepage / Domain) ermöglichen
    • Beleg einer Mindesteinkaufssumme in den vorgenannten Warengruppen in Höhe von netto € 10.000,- p.a. durch Vorlage entsprechender Rechnungsunterlagen
  5. Bei Betrieb eines Reisegewerbes mit Bekleidung, Textilien, Schuhen, Sport- und Lederwaren sowie Accessoires, ist dieses nachzuweisen durch Vorlage von:
    • Reisegewerbekarte für Facheinzelhandel in vorgenannten Warengruppen
    • Beleg einer Mindesteinkaufssumme in den vorgenannten Warengruppen in Höhe von netto € 10.000,- p.a. durch Vorlage entsprechender Rechnungsunterlagen
    • 3 aktuellen Quittungen, nicht älter als 6 Monate, welche die tatsächliche Ausübung des Reisegewerbes belegen
  6. Soweit das Unternehmen einen Fachgroßhandel mit Bekleidung, Textilien, Schuhen, Sport- und Lederwaren sowie Accessoires betreibt, ist dessen Betrieb nachzuweisen durch Vorlage von:
    • Gewerbeanmeldung für Fachgroßhandel in den vorgenannten Warengruppen
    • Mietvertrag für die Geschäftsräume bzw. bei Eigentum Grundbuchauszug
    • Foto des Fachgroßhandelsgeschäfts (Außen- und Innenansicht)
    • Alternativ, bei Fehlen eines stationären Geschäftslokals, Beleg einer Mindesteinkaufsumme in den vorgenannten Warengruppen in Höhe von netto € 25.000,- p.a. durch Vorlage entsprechender Rechnungsunterlagen
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Kontakt
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Bitterfelder Straße 42
04849 Bad Düben
Hotel: +49 034243 33660
Resort: +49 034243 33633

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